Generalversammlung 2021 vom SWRV
gemäss COVID-19 Verordnung 3 des Bundes
Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 21.01.2021 beschlossen, den Mitgliedern die Durchführung wie nachstehend beschrieben vorzuschlagen. Mit diesem Vorgehen stellen wir sicher, dass wir alle gesetzlichen Vorgaben (gemäss der Verordnung 3 zu COVID-19 des Bundes) erfüllen und alle Mitglieder ihr Stimmrecht auch ausüben können.
Definition Ablauf, Vorgehen und Daten
Die Traktandenliste, die Beilagen und die Erklärung über das Vorgehen werden
am 05.02.2021 an alle Mitglieder versendet.
Die Mitglieder erhalten nebst den Informationen ein Abstimmungs-Formular mit folgendem Inhalt:
- Name
- Mitgliedernummer
- Beschlusstraktanden mit den Antwortmöglichkeiten Ja / Nein / Enthaltung.
- Einverständniserklärung über die Art der Durchführung.
Wir bitten die Mitglieder dieses Formular auszudrucken und bis spätestens am
24.02.2021 rechtsgültig unterschrieben an Sören Gröne zu retournieren.
Die Versammlung in Anwesenheit der Mitglieder des Vorstandes, des Revisors, eines Protokollführers und eines vom Vorstand bestimmten Stimmenzählers findet am Donnerstag, 04.03.2021 statt. Die eingesendeten Formulare werden dann ausgewertet und die Stimmen gezählt.
Das Protokoll dieser Versammlung wird anschliessend den Mitgliedern wie gewohnt zugestellt. Wir sind überzeugt, damit den Weg der grösstmöglichen Transparenz unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben gefunden zu haben und danken Ihnen im Voraus für Ihr Vertrauen in dieser speziellen Zeit.