Der Parkplatz des SWRV darf ausnahmsweise für die selbständige Nutzung, selbstverständlich unter Einhaltung der Vorschriften des BAG und der Verordnung zu Covid-19 des Bundesrates benutzt werden. Die Nutzung darf nur einzeln, d.h. jeweils ein Hundehalter mit dem/den eigenen Tier/Tieren erfolgen!!