Gemäss Beschluss vom Bundesrat ist es untersagt, dass Vereinsgelände (dazu gehört auch der Parkplatz) des SWRV zu benutzen.
Der ganze Bereich Hundetraining und -sport gehört in die Gruppe „Freizeitbeschäftigungen“
In diesem Bereich sind sämtliche kommerziellen und nicht kommerziellen Aktivitäten bis auf weiteres verboten und Vereinsplätze und Hundehallen sind geschlossen zu halten.
Weitere Infos unter folgenden Links:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/one-health/coronavirus.html#839000738
Infos sind jederzeit auch auf der Website der SKG verfügbar:
https://www.skg.ch/covid-19
Über eine eventuelle Lockerung entscheidet der Bundesrat frühestens Anfang Juni. Wir sitzen also im selben Boot, wie die gesamte Tourismusindustrie, die Restaurants und der Sport.
Eine Anpassung dieser Verordnung ist nur durch den Bundesrat möglich.
Bleibt Gesund!
Euer SWRV